Im Zuge der Steuerrechtsänderung wurden auch die Anforderungen an die Rechnungsstellung neu gefasst. Für Zwecke des Vorsteuerabzuges müssen spätestens ab dem 1. Juli 2004 Rechnungen folgende Angaben enthalten:
Rechnungen über Kleinbeträge bis 150 Euro müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
Wenn Sie
Bargeld
einnehmen und nutzen eine
Registrierkasse
oder ein
PC-Kassensystem,
haben Sie durch den Einsatz
der Technik eine Reihe von
betriebswirtschaft-
lichen Vorteilen.
Sie sind allerdings
auch an Pflichten gebunden.
Informieren Sie sich…….
Unsere Systeme
entsprechen der
GDPdU
Richtlinie