Concept Kassensoftware für Kassensysteme und Handys

Concept ®  Kassensoftware

Mit der Concept® Kassensoftware für die Gastronomie passt sich Ihrem Restaurant problemlos an.  Das  Kassensystem ist von 10” bis 15” Bildschirmgröße sowie  Android Tablet PC und Androide Handys erhältlich.  Je nach Anwendung und Einsatzort mit und ohne Tischbedienung.

Information zur Rechnungslegung

Wichtig für Vorsteuerabzug

Pflichtangaben in Rechnungen

Im Zuge der Steuerrechtsänderung wurden auch die Anforderungen an die Rechnungsstellung neu gefasst. Für Zwecke des Vorsteuerabzuges müssen spätestens ab dem 1. Juli 2004 Rechnungen folgende Angaben enthalten:

  1. Vollständiger Name und vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers
  2. Steuernummer oder Umsatzsteuer-ID des leistenden Unternehmers
  3. Ausstellungsdatum
  4. Rechnungsnummer (fortlaufende, einmalig vergebene Nummer zur Identifizierung der Rechnung)
  5. Menge und Art (handelsübliche Bezeichnung) der gelieferten Gegenstände oder Umfang und Art der sonstigen Leistung
  6. Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung oder der Einnahme des Entgelts oder eines Teils davon
  7. nach Steuersätzen und im Voraus vereinbarte Minderung des Entgelts (Rabatt,Skonto)
  8. Umsatzsteuersatz

Rechnungen über Kleinbeträge bis 150 Euro müssen mindestens folgende Angaben enthalten:

  1. den Namen und die Anschrift des leistenden Unternehmers
  2. die Menge und die handelsübliche Bezeichnung des Gegenstandes der Lieferung oder die Art und den Umfang der sonstigen Leistung
  3. das Entgelt und den Steuerbetrag für die Lieferung oder sonstige Leistung in einer Summe
  4. den Steuersatz

Wenn Sie
Bargeld

einnehmen und nutzen eine
Registrierkasse
oder ein
 PC-Kassensystem,
haben Sie durch den Einsatz
der Technik eine Reihe von

betriebswirtschaft-
 lichen Vorteilen
.

Sie sind allerdings
auch an Pflichten gebunden.

Informieren Sie sich…….
      Unsere Systeme
                    entsprechen der

GDPdU
Richtlinie

Paragraph 146 AO Abgabenordnung (KassenSich)